COVID-Haftung – Ein Service der Freiheitskanzlei
Quellenregister ↗

Haftung für Impfschäden

COVID-
Haftung

Auskunft erkämpft.
Entschädigung noch offen.

Fünf Auskunftsentscheidungen. Drei Rückverweisungen. Noch kein abschließender Schadenersatzzuspruch in diesen acht Urteilen. Betroffene kommen an Informationen und erhalten neue Prüfungen ihrer Klagen. Ob der Hersteller im Einzelfall zahlen muss, ist damit noch nicht entschieden.

Tobias Ulbrich und DrBine sind zwei wichtige Mitstreiter: Er treibt mit seiner Kanzlei die juristische Durchsetzung voran. Sie bringt Unterlagen und Analysen in die Öffentlichkeit.

Verfahrensstand der ausgewerteten Unterlagen · Die dokumentierten Urteile ansehen →

Redaktion: 26. Oktober 2026 · Verfahrensunterlagen: jeweiliger Dokumentenstand

Gezählt werden die acht Entscheidungen der übernommenen Sammlung. Das ergänzende BGH-Urteil wird gesondert erläutert. Die Zahlen sind keine Statistik sämtlicher Impfhaftungsprozesse. Entscheidungen und PDFs ansehen →

Zwei wichtige Mitstreiter

Recht erkämpfen.
Wissen öffentlich machen.

Tobias Ulbrich, links, begrüßt einen Mandanten in der Kanzlei

Tobias Ulbrich mit einem Mandanten · Foto: Rogert & Ulbrich / ru.law

Anwaltliche Durchsetzung

Tobias Ulbrich

Er macht aus Forderungen konkrete Verfahren.

Mit Rogert & Ulbrich vertritt er Menschen, die nach einer COVID-19-Impfung gesundheitliche Schäden geltend machen. Seine Arbeit umfasst Auskunfts- und Haftungsklagen, Strafanzeigen und die Zusammenführung von Unterlagen zu Herstellung, Aufsicht und Chargen.

Die frühere Dokumentation berichtet nach Kanzleiangaben von mehr als tausend Zivilverfahren.

Buchmotiv aus DrBines öffentlichem Autorenprofil: Einmal mit Profis arbeiten
DRBINELesen.
Verknüpfen.
Öffentlich
machen.

Buchmotiv aus DrBines öffentlichem Substack-Profil · kein Porträtfoto

Analyse & Öffentlichkeit

DrBine

Sie macht komplexe Unterlagen zugänglich.

Mit ihrem Newsletter bringt sie Gerichtsverfahren, Herstellerunterlagen und wirtschaftliche Entwicklungen in die öffentliche Debatte. Ihre Analyse vom 23. Oktober 2026 ist ein wichtiger Recherchebeitrag für diese Seite.

Sie stellt Verbindungen her, formuliert Fragen und verweist auf Dokumente. Damit schafft sie Aufmerksamkeit für den Streit um Auskunft und Haftung. Ihre Einordnung bleibt als Analyse erkennbar; die Originale sind direkt zugänglich.

TOBIAS ULBRICH & TEAMJuristische Durchsetzung
DRBINEÖffentliche Aufklärung
DAS GEMEINSAME ANLIEGENDokumente sichtbar.
Ansprüche prüfbar.
Symbolbild einer Frau am Fenster mit persönlichen Unterlagen und einer Gehhilfe

Es geht um Menschen.
Und um ihr Leben.

Gesundheit. Beruf. Familie.
Hinter jedem Verfahren stehen Menschen, deren Fragen eine sorgfältige Antwort brauchen.

KI-Symbolbild · keine konkrete Betroffene

Fragen bündeln.
Belege sichtbar machen.

COVID-Haftung bündelt die Fragen, die für Betroffene entscheidend sind: Wer kommt als Anspruchsgegner in Betracht? Welche Beweise werden benötigt? Was haben Gerichte bereits entschieden? Gerichtsentscheidungen, Behördenunterlagen und weitere Quellen sind nach Themen geordnet und direkt verlinkt. Die Kennzeichnung zeigt, ob eine Aussage dokumentiert, lediglich berichtet oder eine weitergehende These ist. „Dokumentiert“ bezeichnet den belegten Vorgang – bei Unternehmensangaben nicht automatisch eine unabhängige Bestätigung.

Dokument / QuelleBericht / Original offenThese / Prognose

21 Originalunterlagen: acht gerichtliche Entscheidungen aus der Sammlung, das ergänzende BGH-Urteil, Strafanzeigen, Chargendaten und Unterlagen zur anwaltlichen Vertretung. Zu den 21 Originaldateien →

Die sechs Haftungsthemen öffnen
01

Ansprüche & Gerichtsverfahren

Welche Ansprüche haben Betroffene?

Herstellerhaftung, soziale Entschädigung und Amtshaftung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Verfahren zeigen, wie Betroffene Auskunft erhalten, Beweise prüfen lassen und ihre Ansprüche verfolgen können.

Anspruchswege · § 84 / § 84a AMG · Urteile · Vertretung

Hände öffnen und prüfen eine umfangreiche Akte auf einem Schreibtisch
Zugang zu Wissen.
Zugang zum Recht.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang

Zwei Rechtswege. Unterschiedliche Ziele.

Zivilrecht: Ansprüche der Betroffenen

Auskunft erhalten, den individuellen Schaden und seine Ursache prüfen, Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen.

Strafrecht: persönliche Verantwortung

Konkreten Verdachtsmomenten nachgehen und klären, ob einzelne Beteiligte strafrechtlich verantwortlich sind.

Die gemeinsame Beweisfrage: Was wussten Hersteller und Behörden über Herstellung, Qualität und Sicherheit – und wann?

Zusammenhang und rechtliche Voraussetzungen →
01Auskunft erhalten
→
02Beweise prüfen
→
03Haftung entscheiden
01.01Dokumentiert

Drei Wege, drei unterschiedliche Prüfungen.

Die Anspruchsgrundlage entscheidet über Gegner, Voraussetzungen und Verfahren.

01

Herstellerhaftung

Ansprüche gegen das pharmazeutische Unternehmen, insbesondere nach § 84 AMG; ergänzend Auskunft nach § 84a AMG.

02

Soziale Entschädigung

Leistungen nach SGB XIV bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eines Impfschadens. § 24 erfasst bestimmte Schutzimpfungen.

03

Amtshaftung

Schadenersatz bei einer zurechenbaren, schuldhaften Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht nach § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG.

Der Erfolg eines Weges ersetzt nicht automatisch die Voraussetzungen eines anderen. Die Anerkennung eines Gesundheitsschadens, die Haftung des Herstellers und die Verantwortlichkeit eines Amtsträgers sind getrennte Fragen.

01.02Dokumentiert

Auskunft ist der Zugang zur Prüfung eines Anspruchs.

§ 84a AMG eröffnet unter gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zu Informationen des Herstellers.

Der Anspruch umfasst unter anderem bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und weitere Erkenntnisse, die für die Bewertung einer möglichen Arzneimittelhaftung relevant sind. Er soll Betroffenen helfen, einen möglichen Schadenersatzanspruch zu prüfen und vorzubereiten.

Der BGH hat im Verfahren VI ZR 335/24 die Auskunftsschwelle präzisiert: Eine ernsthafte Möglichkeit des Zusammenhangs muss durch Tatsachen plausibel werden. Überwiegende Wahrscheinlichkeit bereits an dieser Stelle zu verlangen, greift zu kurz. Gesetzlich geschützte Geheimhaltungsinteressen können eine Abwägung erfordern.

01.03Rechtswege / Quellen

Zivilklage und Strafverfahren: zwei Wege, gemeinsame Beweisfragen.

Ein Schadenersatzanspruch setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus.

Zivilrecht: Betroffene verlangen vom Hersteller Auskunft nach § 84a AMG und gegebenenfalls Schmerzensgeld oder Schadenersatz nach § 84 AMG. Die arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung verlangt keinen Nachweis einer vorsätzlichen Straftat. Ihre eigenen Voraussetzungen – insbesondere ein ersatzfähiger Schaden und die gesetzlich geregelte Ursachenzuordnung – müssen dennoch erfüllt sein.

Strafrecht: Ermittlungen betreffen konkrete Handlungen oder Unterlassungen und die persönliche Verantwortlichkeit einzelner Beteiligter. Die Staatsanwaltschaft hat bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten zu ermitteln. Eine Strafanzeige beweist den angezeigten Vorwurf noch nicht.

Die Verbindung: Sicherheitsbewertungen, Produktionsakten, Chargenprüfungen und die zeitliche Kenntnis möglicher Risiken können für beide Wege wichtig sein. Eine zivilrechtliche Auskunft ist dabei weder automatisch ein Schuldbeweis noch ein abschließender Kausalitätsnachweis. Umgekehrt sind eine Strafanzeige oder eine vorherige Verurteilung keine Voraussetzung für eine Zivilklage. Ermittlungen müssen nicht grundsätzlich auf den Ausgang einer zivilrechtlichen Auskunftsklage warten.

Tobias Ulbrich und seine Kanzlei verfolgen Ansprüche und dokumentieren Anzeigen; DrBine macht Verfahren, Unterlagen und ihre eigene Einordnung öffentlich zugänglich. Ihre Beiträge verbinden juristische Arbeit und öffentliche Aufklärung.

01.04Dokumentiert

BGH und OLG Hamm: Verfahren müssen erneut geprüft werden.

Zwei wichtige Entscheidungen stärken die weitere Prüfung. Beide enthalten keinen abschließenden Schadenersatzzuspruch.

BGH · VI ZR 335/24

Urteil vom 9. März 2026. Der Ausgangsfall betrifft Vaxzevria von AstraZeneca und geltend gemachten Hörverlust. Der BGH hob das Urteil des OLG Koblenz auf und verwies zurück. Die offizielle Terminsankündigung aus Koblenz nennt für das weitere Verfahren 5 U 1139/23 einen Termin am 30. September; sie enthält kein Verhandlungsergebnis.

OLG Hamm · 26 U 57/25

Urteil vom 21. April 2026 zu Comirnaty. Das OLG hob die Klageabweisung des LG Arnsberg auf und verwies zurück. Nach dem Urteil kann die für Auskunft nötige Plausibilität auch bestehen, wenn mehr gegen als für einen Zusammenhang spricht. Ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen, ist damit nicht entschieden.

01.05Dokumentiert

Kausalität und Beweislast brauchen den konkreten Einzelfall.

§ 84 AMG enthält eine gesetzliche Vermutung unter bestimmten Voraussetzungen. Sie ersetzt keine vollständige Fallprüfung.

Erforderlich sind unter anderem eine erhebliche Gesundheitsverletzung und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen. Ist das Arzneimittel nach den Umständen geeignet, den Schaden zu verursachen, kann die Kausalitätsvermutung des § 84 Absatz 2 AMG greifen. Der BGH unterscheidet dabei konkrete andere Ursachen von lediglich abstrakt denkbaren Reserveursachen.

§ 138 ZPO betrifft den Umgang mit bestrittenen und unbestrittenen Tatsachen; § 286 ZPO die gerichtliche Beweiswürdigung. Aus einer verweigerten Auskunft folgt kein automatischer Gewinn sämtlicher medizinischer und rechtlicher Streitfragen.

01.06Urteile im Bestand

Acht Entscheidungen aus der COVID-Haftungsakte.

Fünf Auskunftsentscheidungen und drei Rückverweisungen sind als PDF hinterlegt.

Die bisherige Dokumentation ergänzt die Quellenlage erheblich: Aurich, Kassel, Koblenz, Celle und Landau enthalten Auskunftsentscheidungen; Hamm, Köln und Bamberg heben Klageabweisungen auf und verweisen zurück. Jedes Urteil ist unten einzeln mit Aktenzeichen, Ergebnis und PDF zugänglich.

Für eine behauptete Oldenburger Rechtsmittelentscheidung und den Bericht aus Turin ist weiterhin kein entsprechendes gerichtliches Original in diesem Bestand enthalten. Das Koblenzer BioNTech-Verfahren 5 U 20/25 ist vom AstraZeneca-Verfahren 5 U 1139/23 nach der BGH-Rückverweisung zu unterscheiden.

01.07Auskunft / Teilurteil

LG Landau in der Pfalz · 4 O 151/24

AstraZeneca muss umfassende Auskunft zu Vaxzevria geben.

Das Landgericht Landau gibt dem Auskunftsbegehren eines Klägers gegen AstraZeneca statt. Im Mittelpunkt steht seine Impfung mit Vaxzevria aus der Charge ABU4330 am 12. Mai 2021. Der Hersteller muss über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Verdachtsfälle informieren. Der ausführliche Tenor erfasst darüber hinaus unter anderem Herstellung, Chargenfreigabe, Reinheit, Sicherheitsberichte und Erkenntnisse zur Wirkung des Spike-Proteins. Das Gericht hält die Angaben des persönlich angehörten Klägers zu neu aufgetretenen Beschwerden für nachvollziehbar und durch medizinische Unterlagen gestützt. Unter Bezugnahme auf den Bundesgerichtshof erläutert es: Für die Auskunft genügt eine auf Tatsachen gestützte ernsthafte Möglichkeit der Schadensverursachung; ein vollständiger Kausalitätsnachweis ist hierfür nicht erforderlich. Über das geforderte Schmerzensgeld und die weitere Ersatzpflicht entscheidet dieses Teilurteil noch nicht. Eine eidesstattliche Versicherung der Auskunft steht nach den Gründen derzeit nicht zur Entscheidung.

Entscheidungsumfang

AstraZeneca AB wird zur Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Verdachtsfälle und weitere sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu Vaxzevria vom 29.01.2021 bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung verurteilt; der Tenor enthält einen detaillierten Fragenkatalog zur Charge ABU4330. Die Entscheidung über Schadensersatz bleibt offen.

Verkündungsdatum auf PDF-Seite 12

01.08Auskunft / Teilurteil

OLG Celle · 5 U 79/25

AstraZeneca zur Beantwortung konkreter Fragen verurteilt.

Das Oberlandesgericht Celle korrigiert die vollständige Klageabweisung durch das Landgericht Hannover im Auskunftsteil. Eine Klägerin, die nach einer Vaxzevria-Impfung Atemnot und Ateminsuffizienz geltend macht, erhält einen Anspruch auf schriftliche Antworten zu zahlreichen konkreten Fragen. Dazu gehören Wirkungen des Spike-Proteins, Erkenntnisse zu gesundheitlichen Schäden sowie die Zahl verimpfter Dosen und gemeldeter Verdachtsfälle zu den betroffenen Chargen. Das Gericht stützt die erforderliche Plausibilität unter anderem auf die Krankenkassenübersicht, zeitnahe Behandlungen und die persönliche Anhörung. Es folgt dem Maßstab des Bundesgerichtshofs, wonach für Auskunft kein überwiegend wahrscheinlicher Kausalzusammenhang erforderlich ist. Einzelne weitergehende Formulierungen und Zusatzforderungen weist der Senat zurück. Über Schmerzensgeld und die übrigen Haftungsanträge ist damit noch nicht entschieden. Nach Erteilung der Auskunft soll das Verfahren weitergeführt werden.

Entscheidungsumfang

Das klageabweisende Urteil des LG Hannover vom 10.03.2025 wird im Auskunftsteil teilweise abgeändert. AstraZeneca AB muss die im Tenor unter a bis m bezeichneten Auskünfte schriftlich erteilen. Die weitergehende Auskunftsberufung wird zurückgewiesen; Revision nicht zugelassen.

Urteilsdatum im vorliegenden Text nicht ausdrücklich ausgewiesen; mündliche Verhandlung 10.06.2026, berücksichtigt auch Schriftsatz vom 08.07.2026. Daher 10.06.2026 nicht als Urteilsdatum verwenden.

01.09Auskunft / Teilurteil

OLG Koblenz · 5 U 20/25

BioNTech muss Wissen zu Wirkungen und Risiken offenlegen.

Das Oberlandesgericht Koblenz spricht einem Kläger einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen BioNTech zu. Der Kläger macht unter anderem eine Myokarditis und Herzrhythmusstörungen nach einer Comirnaty-Impfung geltend. Trotz vorhandener Vorerkrankungen und einer zwischenzeitlichen SARS-CoV-2-Infektion hält der Senat eine Mitverursachung durch die Impfung für ausreichend plausibel, um Auskunft verlangen zu können. Der Hersteller muss insbesondere auch über Schwere, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit negativer Wirkungen informieren. Der Anspruch erfasst bekannte Erkenntnisse bis zur Verhandlung am 10. Juni 2026. Bereits am 1. Juni 2026 übermittelte Dokumente müssen nicht erneut übersandt werden; gesetzliche und überwiegende berechtigte Geheimhaltungsinteressen bleiben berücksichtigt. Weitergehende Auskunftsanträge werden abgewiesen. Das Teilurteil entscheidet noch nicht über eine Schadensersatzpflicht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung lässt das Gericht die Revision zu.

Entscheidungsumfang

Das Urteil des LG Mainz wird im Auskunftsteil teilweise abgeändert. BioNTech muss über vom 21.12.2020 bis 10.06.2026 bekannt gewordene Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und weitere sicherheitsrelevante Erkenntnisse informieren, einschließlich Schwere, Reversibilität, Dauer, Häufigkeit und Auftretenswahrscheinlichkeit negativer Wirkungen. Geheimhaltungsgrenzen und bereits erteilte Auskünfte sind zu beachten. Im Übrigen werden die Auskunftsanträge abgewiesen. Revision zugelassen.

Verkündungsdatum auf PDF-Seite 34

Die Geheimhaltungsregel begrenzt den Auskunftsumfang. Eine allgemeine Schweigepflicht des Klägers steht im abgebildeten Tenor nicht; die Bezeichnung als „Maulkorb“ ist eine Wertung der Ausgangsanalyse.

01.10Auskunft / Teilurteil

LG Kassel · 8 O 1796/22

Umfassende Auskunft zu Comirnaty zugesprochen.

Das Landgericht Kassel verpflichtet BioNTech zu einer umfassenden Auskunft über die bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Comirnaty sowie weitere sicherheitsrelevante Erkenntnisse. Die Klägerin macht anhaltende Beschwerden nach ihren Impfungen geltend. Das Gericht sieht ausreichende Anhaltspunkte für die ernsthafte Möglichkeit eines Zusammenhangs. Es berücksichtigt insbesondere eine Post-Vac-Diagnose der Universitätsmedizin Gießen und Marburg, einen Bescheid über den Grad der Behinderung und die ausführliche persönliche Schilderung des Gesundheitszustands vor und nach den Impfungen. Die Auskunft darf nach den Entscheidungsgründen grundsätzlich auch Informationen umfassen, die über das individuelle Krankheitsbild hinausgehen. Einen weitergehenden Katalog von Einzelfragen weist das Gericht dagegen zurück: Geschuldet sei die Mitteilung vorhandener Tatsachen, keine eigene Forschung und keine Erläuterung bloßer Vermutungen. Die Entscheidung über Schmerzensgeld und weitere Schäden bleibt dem fortgesetzten Verfahren vorbehalten.

Entscheidungsumfang

BioNTech Manufacturing GmbH wird zur Auskunft über vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und weitere für die Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen von Comirnaty relevante Erkenntnisse verurteilt. Die weitergehende Auskunftsklage wird abgewiesen. Vorläufig vollstreckbar gegen 2.000 Euro Sicherheit; Kostenentscheidung im Schlussurteil.

Kein ausdrückliches Urteils-/Verkündungsdatum im vorliegenden PDF; mündliche Verhandlung 12.05.2026.

01.11Auskunft / Teilurteil

LG Aurich · 5 O 1106/24

Auskunft zu den Chargen FE6975 und 1D020A angeordnet.

Das Landgericht Aurich verpflichtet BioNTech zur Auskunft über die Comirnaty-Chargen FE6975 und 1D020A. Der Tenor bezieht die Auskunft auf die im Verfahren dargelegten Beschwerden und enthält einen ausführlichen Fragenkatalog. Gefragt wird unter anderem nach Lipidnanopartikeln, Reinheit und Herstellung, Sicherheitsauswertungen, Spike-Protein, Fremd-DNA sowie chargenbezogenen Erkenntnissen. Das Gericht hält eine Schadensverursachung im für die Auskunft erforderlichen Maß für plausibel. Es verweist auf die zeitnahe Entwicklung der Beschwerden und die vorgelegten Gesundheitsunterlagen. Zugleich erläutert es ausdrücklich, dass die Auskunftsverpflichtung die später noch zu prüfende Haftung nicht vorwegnimmt. Die Formulierung einer Frage im Tenor ist daher als angeordneter Aufklärungsgegenstand zu lesen. Über die geltend gemachten Zahlungs- und Feststellungsansprüche entscheidet dieses Teilurteil noch nicht.

Entscheidungsumfang

BioNTech wird zur Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen FE6975 und 1D020A sowie weitere relevante Erkenntnisse zu Comirnaty vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung verurteilt, bezogen auf die im Tenor bezeichneten Beschwerden. Der Tenor enthält zahlreiche konkrete Auskunftspunkte. Kostenentscheidung im Schlussurteil; vorläufig vollstreckbar gegen 2.000 Euro Sicherheit.

Beglaubigung vom 16.03.2026; Verhandlung 13.01.2026. Kein separates Verkündungsdatum im vorliegenden Text. Datum 16.03.2026 nur als Beglaubigung kennzeichnen.

01.12Aufhebung / Rückverweisung

OLG Hamm · I-26 U 57/25

Klageabweisung aufgehoben – Beweisaufnahme nachzuholen.

Das Oberlandesgericht Hamm hebt die Klageabweisung des Landgerichts Arnsberg auf. Der Kläger hatte nach Comirnaty-Impfungen unter anderem eine Beinvenenthrombose, Schwindel und weitere anhaltende Beschwerden geltend gemacht und Auskunft sowie Schadensersatz verlangt. Nach Auffassung des Senats hat das Landgericht die Anforderungen an den Vortrag zu einem Auskunftsanspruch überspannt und wesentliche Angaben samt Beweisangeboten übergangen. Darin liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Der Vortrag des Klägers reicht aus, um in eine Beweisaufnahme über die Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs einzutreten. Der Senat betont die Verbindung zwischen Herstellerinformationen und der Möglichkeit, spätere Haftungsansprüche zu begründen. Das Landgericht muss das Verfahren erneut durchführen und die erforderlichen Beweise erheben. Ob Auskunft und anschließend Schadensersatz geschuldet sind, ist noch zu entscheiden. Ein Zahlbetrag wird durch dieses Berufungsurteil nicht zugesprochen.

Entscheidungsumfang

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Arnsberg vom 26.02.2025 – I-1 O 232/23 – einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung einschließlich der Berufungskosten an das Landgericht zurückverwiesen.

Datum der Verhandlung; als Urteil vom 21.04.2026 auch in Bamberg zitiert.

01.13Aufhebung / Rückverweisung

OLG Köln · 5 U 131/24

Neue Prüfung in Bonn nach Verfahrensfehlern.

Das Oberlandesgericht Köln hebt eine Klageabweisung des Landgerichts Bonn auf und gibt die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Die Klägerin verlangt wegen behaupteter gesundheitlicher Folgen ihrer Comirnaty-Impfungen Auskunft, Schmerzensgeld und die Feststellung weiterer Ersatzpflichten. Der Senat beanstandet, dass das Landgericht die Voraussetzungen einer Beweisaufnahme zu streng beurteilt und medizinische Zusammenhänge ohne ausreichende sachverständige Grundlage bewertet hat. Von Betroffenen könne kein medizinisches Fachwissen verlangt werden. Vorbestehende Erkrankungen und mögliche andere Ursachen müssten in der Beweisaufnahme sachgerecht gewichtet werden. Insbesondere im Hinblick auf einen geschilderten Hautausschlag komme ein plausibler Zusammenhang in Betracht, der einen umfassenden Auskunftsanspruch tragen könnte. Der Fehler beim Auskunftsantrag wirke sich auch auf die Haftungsprüfung aus. Die erforderliche umfangreiche Aufklärung ist nun beim Landgericht nachzuholen; eine Zahlungspflicht wird noch nicht festgestellt.

Entscheidungsumfang

Das Urteil des LG Bonn vom 08.11.2024 – 9 O 148/23 – wird aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das LG Bonn zurückverwiesen. Revision nicht zugelassen.

Vorliegender Text nennt Verhandlung vom 27.04.2026, kein separates Verkündungsdatum.

01.14Aufhebung / Rückverweisung

OLG Bamberg · 4 U 111/24 e

Würzburger Abweisung aufgehoben – neue Beweisaufnahme.

Das Oberlandesgericht Bamberg hebt die Abweisung einer Klage gegen BioNTech durch das Landgericht Würzburg auf. Die Klägerin verlangt wegen verschiedener behaupteter Beschwerden nach zwei Comirnaty-Impfungen Auskunft und Schadensersatz. Der Senat sieht einen wesentlichen Verfahrensmangel: Die Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs seien schlüssig vorgetragen worden; eine Beweisaufnahme über die maßgeblichen Plausibilitätstatsachen hätte deshalb nicht unterbleiben dürfen. Er verweist dabei auf die Maßstäbe des Bundesgerichtshofs und die Entscheidung des OLG Hamm. Die weitere Aufklärung soll unter anderem gesundheitliche Beschwerden, Verlauf und mögliche Alternativursachen erfassen. Auch die Bedeutung verfügbarer Sicherheitsdaten und möglicher Herstellerinformationen ist zu prüfen. Wegen des erheblichen Umfangs der nachzuholenden Beweisaufnahme geht das Verfahren zurück nach Würzburg. Der Erfolg besteht in der Wiedereröffnung der Sachprüfung; das Berufungsurteil spricht noch keine Entschädigung zu.

Entscheidungsumfang

Das Endurteil des LG Würzburg vom 16.07.2024 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 02.08.2024 – 14 O 1230/23 Hei – wird aufgehoben. Zur erneuten Verhandlung und Entscheidung einschließlich der Berufungskosten wird die Sache zurückverwiesen. Revision nicht zugelassen.

Verkündungsdatum auf PDF-Seite 31

01.15Dokumentiert

Auskunft durchsetzen: ein eigener Verfahrensschritt.

Ein vollstreckbarer Titel kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Das ist von der Haftungsentscheidung zu unterscheiden.

§ 888 ZPO sieht zur Erzwingung einer nicht vertretbaren Handlung auf Antrag Zwangsgeld und gegebenenfalls Zwangshaft vor. Das einzelne Zwangsgeld beträgt höchstens 25.000 Euro. Ob ein Auskunftspaket einen konkreten Titel erfüllt, hängt von dessen Inhalt und den vorgelegten Unterlagen ab.

Für die Prüfung einer behaupteten Nichterfüllung braucht es deshalb den Titel, die Auskunft und gegebenenfalls den Vollstreckungsbeschluss. Öffentliche Dokumentenarchive können dabei helfen; sie beantworten die Vollständigkeitsfrage eines individuellen Titels nicht automatisch.

01.16Dokumentiert

Kanzleien, Vertretung und mögliche Interessenkonflikte.

Ein früheres politisches Amt oder ein Kanzleiwechsel begründet eine Prüfungsfrage; ein konkreter Konflikt muss belegt werden.

White & Case kündigte die Rückkehr des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann als Anwalt an; sein Wiedereintritt erfolgte zum 1. Februar 2026. Die Kanzleimitteilung belegt nicht, dass er selbst ein bestimmtes Impfstoffverfahren bearbeitet.

Das OLG Hamm hat im dokumentierten Verfahren die ordnungsgemäße Vertretung bejaht. Nach den Entscheidungsgründen würde selbst eine unterstellte Interessenkollision die Prozessvollmacht nicht ohne Weiteres unwirksam machen. Die im verlinkten Recherchebeitrag angesprochenen Kanzleiwechsel CMS, White & Case und Clifford Chance benötigen jeweils eine Zuordnung zum konkreten Mandat.

01.17Betroffenen- / Kanzleidarstellung

Gesundheitsschäden betreffen Beruf, Alltag und Familie.

Die individuelle Lebenssituation gehört ebenso in die Akte wie die rechtlichen Fragen.

Betroffene schildern unter anderem Arbeitsunfähigkeit, anhaltende Beschwerden, Pflegebedarf und Belastungen für Angehörige. Nach Kanzleiangaben vertritt Tobias Ulbrich Menschen in mehr als tausend Zivilverfahren. Die Mainzer Anzeige bündelt 171 Personen beziehungsweise Angehörige; eine ergänzende Kanzleidarstellung spricht von rund 200 vertretenen Betroffenen im Zusammenhang mit drei Chargen. Diese Zahlen bezeichnen unterschiedliche Zusammenstellungen.

Für den individuellen Anspruch sind medizinische Unterlagen vor und nach der Impfung, Impfnachweise einschließlich Charge, Verlauf, Behandlung, Einkommensfolgen und gegebenenfalls künftige Schäden relevant. Die genaue Ursachenzuordnung und der Umfang eines Ersatzanspruchs bedürfen einer gesonderten Prüfung. Gefordert werden Auskunft, gegebenenfalls Schmerzensgeld und Ersatz nachgewiesener Schäden.

01.18Kanzleidarstellung / Termin angekündigt

Profin-Streit: wirtschaftliche Grundlage der anwaltlichen Arbeit.

Die bisherige Seite nennt für den 3. November 2026 einen angekündigten Verkündungstermin in Düsseldorf.

Nach der bisherigen Kanzleidarstellung stehen eine Klage über 7,8 Millionen Euro gegen die Kanzlei und Gegenforderungen von mehr als 9 Millionen Euro im Raum. Der Streit mit dem Prozessfinanzierer Profin betrifft die wirtschaftliche Grundlage der Vertretung von Impfgeschädigten.

Als Ort ist das Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, genannt. Uhrzeit und Saal sind im vorhandenen Stand nicht angegeben. Ein gesonderter gerichtlicher Terminsnachweis oder eine Entscheidung im Profin-Verfahren liegt in diesem Dokumentenpaket nicht bei.

02

Herstellung & Chargen

Welche Herstellung ist für den Fall relevant?

Für einen konkreten Haftungsfall können Herstellungsunterlagen, Genehmigungen und die verwendete Charge wichtig sein. Hier sind die vorhandenen Dokumente, Anzeigen und Auswertungen zusammengeführt.

Marburg · Genehmigungen · Chargendaten · Strafanzeigen

Unbeschriftete Impfstofffläschchen auf einer industriellen Abfülllinie
Herstellung.
Prüfung. Freigabe.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang
02.01Dokumentiert

Vier unterschiedliche Ebenen der Genehmigung.

Herstellungserlaubnis, GMP, Produktzulassung und Gentechnikrecht erfüllen verschiedene Aufgaben.

  1. Herstellungserlaubnis: nationale Erlaubnis nach § 13 AMG.
  2. GMP: Anforderungen und Überwachung der guten Herstellungspraxis.
  3. Produktzulassung: genehmigte Herstellungsschritte und Standorte im Zulassungsdossier.
  4. Anlagen- und Gentechnikrecht: zusätzliche Anforderungen je nach Anlage und Tätigkeit.

Die EMA meldete am 26. März 2021 die Aufnahme Marburgs als Standort für Wirkstoff und Fertigprodukt. Eine hessische Parlamentsantwort beschreibt die Herstellungserlaubnis durch das RP Darmstadt im Einvernehmen mit dem PEI sowie die staatliche Chargenfreigabe. Diese Belege ersetzen keine vollständige Prüfung jedes historischen Bescheids.

02.02Dokumentiert

M537, H28 und M102: Ein Vergleich braucht die vollständigen Akten.

GVO, gereinigte Plasmid-DNA und fertiger Impfstoff sind unterschiedliche Gegenstände der Prüfung.

Der veröffentlichte Bescheid für die Plasmid-Anlage M537/M536 vom 7. Februar 2023 beschreibt einzelne Bereiche, in denen gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt werden oder noch vorhanden sind, sowie nachfolgende Prozessschritte mit Aufreinigung. § 3 GenTG definiert Organismen anhand biologischer Eigenschaften; isoliertes DNA-Material ist begrifflich davon zu unterscheiden.

Ein belastbarer Vergleich mit H28/M102 verlangt die jeweiligen vollständigen Bescheide, Prozessbeschreibungen und Geltungszeiträume. Allein derselbe Sequenzursprung begründet keine identische Genehmigungslage. Ein Bescheid von 2023 beweist für sich auch keine rechtswidrige Produktion im Jahr 2021.

02.03Dokumente / Ermittlungsnachweis

Drei strafrechtliche Stränge mit unterschiedlichem Belegstand.

Mainz betrifft Herstellung und Vermarktung, Darmstadt das PEI, Marburg die Genehmigungsgrundlage.

Der übernommene Dokumentenbestand enthält Anzeigen und Ergänzungen zu drei Schwerpunkten. Die deutsche und die englische Mainzer Fassung betreffen dieselbe Anzeige. Ergänzungen in Darmstadt begründen ebenfalls nicht jeweils ein neues unabhängiges Verfahren.

Für Darmstadt liegt ein behördliches Schreiben vom 17. Juli 2026 vor: Es bestätigt fortdauernde Ermittlungen gegen Keller-Stanislawski und andere unter 1600 Js 27629/26. Das belegt Ermittlungen zu diesem Stand; einzelne Tatvorwürfe, Anklage oder Schuld werden dadurch nicht bestätigt. Für die Mainzer Anzeige und die neue Marburger Anzeige fehlt in dieser Sammlung eine entsprechende gesonderte Behördenbestätigung.

02.04Strafanzeige / Parteivortrag

Mainz: acht Tatkomplexe der Anzeige.

Der Schriftsatz vom 20. März 2026 betrifft 171 Geschädigte beziehungsweise Angehörige und drei Chargen.

Die Anzeige richtet sich gegen Verantwortliche von Herstellern, Produktion und Qualitätssicherung sowie weitere Beteiligte. Sie formuliert folgende Vorwürfe:

  1. Herstellungsänderung: Unterschied zwischen Studien- und Marktprodukt sowie behauptete Verunreinigungen nach der Umstellung auf Process 2.
  2. Proteindesign: behauptete Fehler im Design des herzustellenden Proteins.
  3. Lipidnanopartikel: behauptete toxische Wirkungen der Trägerstoffe.
  4. Präklinische Prüfung: beanstandete Tiermodelle und unzureichende Prüfungen.
  5. Spike-Persistenz: behauptete unzureichende Berücksichtigung einer fortdauernden Proteinpräsenz.
  6. Nutzenversprechen: Vorwurf irreführender Aussagen über den therapeutischen Nutzen.
  7. Sicherheitsüberwachung: Vorwurf, Warnsignale nicht ausreichend verfolgt zu haben.
  8. Beschaffung und Vertrieb: Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit Vermarktung und Beschaffung.

Als Belege nennt die Kanzlei insbesondere Krankheitsverläufe, Impfdokumentation, Studien und Chargenmeldedaten. Sie argumentiert auch, eine behauptete Täuschung oder unzureichende Aufklärung habe wirksame Einwilligungen verhindert. Die Unterlagen dokumentieren den Vortrag der Anzeigeerstatter; die Vorwürfe werden hier nicht als erwiesen dargestellt.

02.05Strafanzeige / Rechtsauffassung

Marburg: Herstellung, Einordnung und Sicherung von Unterlagen.

Die neue Anzeige vom 1. Oktober 2026 greift die Genehmigungsgrundlage verschiedener Prozessschritte an.

Die Anzeige stellt Bescheide zu H28, M537/M536 und M102 gegenüber. Sie vertritt die Auffassung, dass bei Herstellung beziehungsweise Verkapselung eine gentechnikrechtlich relevante Einheit entstehe, und beanstandet gesondert die Plasmid-Produktion. Der Schriftsatz nennt das alte Aktenzeichen 7 Js 8238/26; eine gesonderte behördliche Bestätigung für die neue Anzeige ist nicht beigefügt.

Beantragt werden unter anderem die Sicherung von Produktionsakten, Validierungsunterlagen, Rückstellmustern, eine Ortsbesichtigung und Abstimmung mit Darmstadt. Eine geplante Standortschließung begründet nach Darstellung der Kanzlei Eilbedürftigkeit. Ob Unterlagen tatsächlich gefährdet sind oder Genehmigungen fehlten, ist dadurch nicht festgestellt.

Die im Schriftsatz vertretene rechtliche Einordnung ist an den gesetzlichen Definitionen, den konkreten Prozessen und den Genehmigungsakten zu prüfen. Das OLG Hamm hat Comirnaty im dortigen Verfahren als Impfstoff nach AMG und nicht als Gentherapeutikum eingeordnet.

02.06Datenbestand / Reaktionseinträge

Chargenauswertung: 28.159 Reaktionseinträge zu drei Chargen.

Die Tabelle zählt Reaktionen in Verdachtsmeldungen. Sie misst keine Erkrankungsrate pro verimpfter Dosis.

EX867910.579
FD79589.760
FE69757.820

EX8679 + FD7958 + FE6975 = 28.159 Reaktionseinträge

Die bereitgestellte PEI-Arbeitsmappe nennt den Meldezeitraum 27. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2023 und den Auswertungstermin 1. November 2024. Die Werte stehen im Blatt „Comirnaty“, A4:B5 und A8:B8. „Case_ID“ verbindet die Reaktionszeilen eines Verdachtsfalls.

Ein Fall kann mehrere Reaktionen enthalten. Die absoluten Zahlen allein belegen weder Häufigkeit je Dosis noch eine Ursächlichkeit der Charge. Für einen Chargenvergleich braucht es unter anderem Dosiszahlen, Einsatzzeiträume, Empfängergruppen, Meldebedingungen und Prüfung möglicher Mehrfacherfassungen.

233 Chargenbezeichnungen im übernommenen Auszug verfügbar.
Originale & BelegeExcel-Dateien.docx
02.07Zusammenhang der Originale

Drei Chargen verbinden Anzeige, Messdaten und Einzelfall.

FE6975, EX8679 und FD7958 tauchen an mehreren Stellen der früheren Dokumentation auf.

Die Mainzer Strafanzeige bezieht sich auf 171 Geschädigte beziehungsweise Angehörige und auf die Chargen FE6975, EX8679 und FD7958. Dieselben drei Bezeichnungen finden sich in der übernommenen Meldedatenauswertung und unter den vier untersuchten Chargen der Laborarbeit. Diese Überschneidung erklärt, weshalb die frühere Seite die Dokumente gemeinsam vorstellt.

Das Auricher Teilurteil verlangt Informationen zu FE6975 und 1D020A. Es betrifft damit nicht pauschal alle drei Chargen der Mainzer Anzeige. Die Dokumente beantworten unterschiedliche Fragen: Was wird vorgetragen? Was wurde an einer Probe gemessen? Welche Verdachtsreaktionen wurden erfasst? Welche Auskunft muss der Hersteller erteilen?

Für einen individuellen Haftungsfall beginnt die Zuordnung beim Impfnachweis, den medizinischen Unterlagen und dem tatsächlichen Verlauf. Die gemeinsame Chargenbezeichnung erleichtert die Recherche; sie beweist allein weder eine fehlerhafte gesamte Charge noch die Ursache eines einzelnen Gesundheitsschadens.

Mainzer Vorwürfe → · Laborbefunde und Grenzen → · Meldedaten und Chargensuche → · Auricher Entscheidung →

03

Sicherheitsdaten & Beweise

Was belegen die Untersuchungen?

Laborbefunde und behördliche Bewertungen müssen nach Material, Methode und Aussagekraft eingeordnet werden. Für die Haftung kommt es zusätzlich auf den Zusammenhang mit dem geltend gemachten Gesundheitsschaden an.

Rest-DNA · SV40-Sequenzen · Laborstudie · Kausalität

Symbolische Labor- und Kontrollsituation
Ergebnisse prüfen.
Grenzen benennen.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang
Befunde prüfen.
Den individuellen Zusammenhang klären.
03.01Dokumentiert

Rest-DNA und SV40-Sequenzen: Was genau wurde gemessen?

Methodik, Material, Grenzwert und biologische Bedeutung müssen zusammen beurteilt werden.

Das PEI beschreibt DNase-Behandlung, Reinigung und validierte Herstellertests. Die Behörde kontrolliert die Ergebnisse im Chargenprotokoll; Rest-DNA wird nach ihrer Darstellung nicht bei jeder Charge zusätzlich experimentell durch das amtliche Kontrolllabor gemessen. Das PEI sieht in den bewerteten Daten keinen belegten Zusammenhang zwischen zugelassenen Restmengen und unerwünschten Ereignissen und beanstandet die Methodik einzelner externer Messungen.

Die FDA unterscheidet SV40-Promotor-/Enhancer-Sequenzen von Sequenzen, die SV40-Proteine codieren. Der Nachweis eines solchen regulatorischen Abschnitts ist kein Nachweis des vollständigen Virus. Für abweichende Messbefunde wären Probenherkunft, valide Analytik, Kontrollen und eine biologische Bewertung entscheidend.

03.02Studienbefund / Autorenangaben

Kämmerer, Schulz und Steger: Laborbefunde mit Grenzen.

Die Untersuchung behandelt vier Chargen und Zellkulturversuche, keine klinische Kausalitätsstudie.

Die Arbeit vom Dezember 2024 verwendet unter anderem PCR, ELISA, fluorometrische Messungen und Massenspektrometrie. Nach RNase-A-Behandlung berichten die Autoren folgende Mengen doppelsträngiger Rest-DNA pro klinischer Dosis:

ChargeBerichteter Messwert
FE697535,25 ± 7,06 ng
FD795843,38 ± 12,42 ng
EX867932,71 ± 6,69 ng
HD986942,09 ± 8,69 ng

Die Autoren berichten Plasmidbestandteile einschließlich einer SV40-Promotor-/Enhancer-Sequenz und Spike-Produktion bis zum siebten Tag in HEK293-Zellkultur. Zu den genannten Grenzen zählen die kleine Chargenzahl, abgelaufene monovalente Proben und die ungeklärte Funktion der nachgewiesenen DNA. Relevante Fundstelle: Seiten 11–18, insbesondere Tabelle 4.

Diese Laborbefunde beweisen keine individuelle Krankheit und keine klinische Schadensrate. Für die Einordnung gehören die abweichenden Bewertungen von PEI und FDA sowie die Messmethodik daneben.

04

Hersteller & Vermögenswerte

Wer trägt wirtschaftlich Verantwortung?

Zur Durchsetzung möglicher Ansprüche gehört auch die Frage nach dem verantwortlichen Unternehmen und seiner wirtschaftlichen Lage. Unternehmensumbau, Vermögensübertragungen und Rückkäufe werden deshalb als Haftungskontext eingeordnet.

BioNTech · Liquidität · Vermögensübertragungen · Rückkäufe

Finanzunterlagen und Akten auf einem Büroschreibtisch
Werte übertragen.
Verantwortung behalten.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang
−1,353 Mrd. €IFRS-Nettoergebnis · H1 2026
16,634 Mrd. €Zahlungsmittel + Wertpapiere · 30.06.2026
04.01Dokumentiert

Verlust, Liquidität und Geldabfluss sind drei verschiedene Größen.

Das Halbjahr zeigt hohe Verluste und zugleich erhebliche Zahlungsmittel und Wertpapiere.

223,7 Mio. €Umsatz · H1 2026
−1,353 Mrd. €IFRS-Nettoergebnis · H1 2026
16,634 Mrd. €Zahlungsmittel + Wertpapiere · 30.06.2026

Für Q1 meldete BioNTech 118,1 Millionen Euro Umsatz und 531,9 Millionen Euro IFRS-Nettoverlust. Der operative Geldabfluss im gesamten Halbjahr betrug 410,5 Millionen Euro; er ist nicht mit dem Nettoverlust gleichzusetzen. Der genannte Bestand umfasst neben Zahlungsmitteln auch kurz- und langfristige Wertpapiere.

Die Zahlen begründen Fragen nach Geschäftsmodell, Forschungsaufwand und Mittelverwendung. Eine akute Zahlungsunfähigkeit ist durch diese Kennzahlen nicht belegt. Die Zahlen sind stichtagsbezogene Unternehmensangaben, kein laufender Finanzstatus.

04.02Dokumentiert

Gründer, neue Firma und Führungswechsel.

Ein angekündigtes Modell, laufende Verhandlungen und ein vollzogener Transfer brauchen jeweils eigene Belege.

BioNTech und die Mitgründer kündigten im März eine unabhängige neue Firma an. Geplant waren Beiträge von Rechten und mRNA-Technologien zu Fremdvergleichsbedingungen, eine Minderheitsbeteiligung BioNTechs und mögliche Lizenz- und Meilensteinzahlungen. Im SEC-Bericht vom August wurden die Verhandlungen noch als laufend beschrieben. Die Gesellschaft erklärte im März, die aktuelle klinische Pipeline und das COVID-Geschäft blieben unberührt.

Der in Medien genannte Name Arife und die Verbindungen zu früheren Forschungsstationen wie Ganymed und TRON gehören in die Governance-Akte. Der Aufsichtsrat bestellte außerdem Guido Oelkers zum CEO, mit Amtsantritt spätestens am 1. Februar 2027. Bestellung und tatsächlicher Amtsantritt sind zu unterscheiden.

04.03Transaktion / Bewertung offen

Patente, Plattformen, Personal: Was müsste unabhängig bewertet werden?

Die kritische Frage lautet, ob eine mögliche Übertragung BioNTech angemessen vergütet und Interessenkonflikte beherrscht.

Aktionär Bernd Förtsch fordert eine unabhängige Fairness Opinion, transparente Bewertung und einen unabhängigen Sonderausschuss. Die Erklärung dokumentiert seine Position; sie ist kein gerichtlicher Befund über eine Pflichtverletzung. Auch die Kontrolle durch den Aufsichtsrat und dessen Vorsitzenden Helmut Jeggle ist eine relevante Governance-Frage.

Die Berichte zu BNT211/CAR-T, RiboMab, Patenten und Beschäftigten benötigen eine genaue Transferliste. Rund 300 Forschende in einem Projekt sind kein Beleg, dass 300 Personen übertragen werden. Vergleichstransaktionen im Bereich von zwei bis sieben Milliarden US-Dollar sind keine unabhängige Bewertung dieses konkreten Pakets.

Für eine belastbare Beurteilung fehlen insbesondere der endgültige Vertrag, die Bewertung, die Gegenleistung und die Beschlüsse der zuständigen Gremien.

04.04Dokumentiert

ADS-Rückkauf: genehmigter Rahmen und tatsächliche Käufe.

Bis zu eine Milliarde US-Dollar ist eine Ermächtigung, keine bereits vollständig ausgegebene Summe.

Das Rückkaufprogramm läuft bis einschließlich 6. Mai 2027 und soll laut Mitteilung aus vorhandenen Barmitteln finanziert werden. Als Zweck nennt BioNTech gewöhnliche Geschäftsverpflichtungen. Eine automatische Einziehung sämtlicher zurückgekaufter ADS ist damit nicht belegt.

Der Halbjahresbericht nennt tatsächliche Käufe von 1.693.056 ADS für 151,6 Millionen US-Dollar. Die Mittelverwendung lässt sich kritisch mit Investitionen, Restrukturierung und möglichen Verpflichtungen vergleichen. Eine Vorbereitung auf die Vereitelung künftiger Ansprüche wäre eine gesondert zu beweisende Behauptung.

04.05Unternehmenspläne / Medienberichte

CureVac und Standorte: Übernahme, Verkauf und Schließung.

Angekündigte Maßnahmen und aktualisierte Termine gehören in dieselbe Produktions- und Beschäftigungsakte.

BioNTech dokumentiert den Abschluss der CureVac-Nach-Angebots-Reorganisation am 6. Januar 2026. Die Unternehmensunterlagen beschreiben eine Konsolidierung der Produktion; im verlinkten Recherchebeitrag werden rund 1.860 betroffene Stellen einschließlich Singapur angesprochen. Eine August-Mitteilung zu JPT betrifft einen geplanten Verkauf unter Vollzugsbedingungen.

Ein Branchenbericht vom 29. September nennt unter Berufung auf eine Unternehmenssprecherin aktualisierte Schließungsziele: Tübingen Ende 2027, Marburg Anfang 2028, Idar-Oberstein Ende 2028. Er berichtet auch die geplante vollständige Übernahme der COVID-Lieferung durch Pfizer ab Ende 2026. Dies sind Planungsangaben, keine bereits abgeschlossenen Schließungen.

Die Berichte über ein Tübinger Kaufangebot von 20 Millionen Euro, Reserven von etwa 200 Millionen Euro und eine geplante Nutzung für Tierimpfstoffe sind ergänzende Medienfundstellen. Der Laborbrand in Mainz ist ein gesonderter berichteter Vorgang; ein Zusammenhang mit Haftung oder Umstrukturierung ist hier nicht belegt.

05

Behörden & staatliche Verantwortung

Welche Verantwortung trifft den Staat?

Aufsicht, Freistellungsverträge und mögliche Amtspflichtverletzungen werfen jeweils eigene Haftungsfragen auf. Strafrechtliche Anzeigen und dokumentierte Verfahrensschritte bleiben von einer gerichtlichen Feststellung getrennt.

Amtshaftung · PEI · Aufsicht · EU-Verträge

Fiktiver Gerichtsflur mit Akten und einer Waage im Vordergrund
Verantwortung
braucht Aufklärung.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang
05.01Dokumentiert

Freistellung gegenüber dem Staat ist keine allgemeine Immunität.

Vertragsklauseln können Kosten zwischen den Beteiligten verteilen. Ansprüche Geschädigter sind davon zu unterscheiden.

Das Gericht der Europäischen Union behandelte in T-689/21 und T-761/21 den Zugang zu Impfstoff-Beschaffungsverträgen. Die Urteile betreffen insbesondere Transparenz und Schwärzungen. Sie verdeutlichen den Unterschied zwischen einer Haftung gegenüber Geschädigten und vertraglichen Entschädigungsregelungen im Verhältnis der Vertragspartner.

Ob ein Staat einen bestimmten Betrag übernehmen muss, hängt von Vertrag, erfassten Risiken, Ausnahmen und Verfahren ab. Eine unbegrenzte Übernahme sämtlicher denkbarer Forderungen durch die Allgemeinheit lässt sich daraus nicht ableiten. Für jede entsprechende Aussage müsste die konkrete Klausel offengelegt und auf den Fall angewandt werden.

05.02Dokumentiert

PEI, Ministerien und Aufsicht: Aus einer Entscheidung wird nicht automatisch ein Haftungsfall.

Für behördliche Verantwortung braucht es Zuständigkeit, Pflicht, Kenntnisstand und einen zurechenbaren Schaden.

Eine Amtshaftungsprüfung müsste benennen, welche konkrete Amtspflicht gegenüber welcher Person verletzt wurde, welche Informationen zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar waren und wie daraus ein Schaden entstand. Dokumentenfreigaben, Zulassungsentscheidungen und Chargenüberwachung können dafür relevante Anknüpfungspunkte sein.

Die zivilrechtliche Haftung des Staates ist von strafrechtlichen Vorwürfen gegen einzelne Verantwortliche zu trennen. Auch schwere Begriffe wie Rechtsbeugung oder Körperverletzung im Amt ersetzen nicht den Nachweis der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen.

05.03Vorwürfe / Ermittlungen bestätigt

Darmstadt: PEI-Verantwortliche und behauptete Interessenkonflikte.

Der Vorwurf betrifft eigene Handlungen und Unterlassungen der Sicherheitsbehörde.

Die Anzeige vom 20. Mai 2026 beanstandet insbesondere präklinische Sicherheitsdarstellungen, Tiermodelle, Produktionsumstellung, Chargenprüfung, die Auswertung von Meldedaten sowie fehlende Pharmakovigilanzprotokolle. Angeführte Datenquellen sind unter anderem SafeVac und VAERS; außerdem werden Unterlagen zu einer Aussage vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 6. Juli 2022 und Parlamentsdrucksachen genannt.

Ein eigener Vorwurf betrifft eine behauptete Doppelrolle von PEI/ZEPAI bei Sicherheitsüberwachung und Finanzierung der Herstellerverteidigung. Die Anzeige beantragt dazu Aktenbeiziehungen. Der Vorwurf bewussten Zusammenwirkens ist Parteivortrag; das behördliche Schreiben vom 17. Juli bestätigt die Ermittlungen, keine Tatbestandsverwirklichung.

05.04Nachtrag / Parteivortrag

Tatkomplex 9: Lipidqualität und spezifische Verpflichtungen.

Der Nachtrag vom 7. August 2026 behandelt ALC-0315 und ALC-0159.

Die Kanzlei stellt einer aus ihrer Sicht maßgeblichen Fälligkeit im Juli 2021 die Datenvorlage am 17. Juni 2022 und die behördliche Feststellung der Erfüllung am 10. Oktober 2022 gegenüber. Sie wirft dem PEI vor, währenddessen Chargen weiter freigegeben und nicht ausreichend informiert zu haben.

Der Schriftsatz unterscheidet Auflagen zu Syntheseprozess, Kontrollstrategie und Reinheitsprofil ausdrücklich von nicht ausdrücklich geforderten toxikologischen Gutachten. Die behauptete Unterlassungskausalität begrenzt er auf Impfungen nach dem 31. Juli 2021. Beantragt werden weitere Akten und Sachverständigengutachten; eine gesonderte Sachentscheidung über diesen Nachtrag liegt nicht bei.

05.05Ergänzung / Beweisanträge

Tatkomplex 11: Krisenstabsunterlagen und Dokumentation.

Die Ergänzung vom 15. Oktober 2026 ordnet Protokollfundstellen einzelnen Vorwürfen zu.

Nach Darstellung der Kanzlei stützt sich der Schriftsatz auf 243 Seiten am 12. Oktober veröffentlichter PEI-Krisenstabsunterlagen. Hervorgehoben werden Qualitätsfragen, politische Terminwünsche, der Stand validierter Prüfmethoden, fehlende Sitzungsunterlagen, Schwärzungen und Bearbeitungsspuren.

Als Vergleich behandelt die Kanzlei den Widerruf der Janssen-Charge XD955. Eine Fundstellenmatrix ordnet Seiten der Unterlagen den Vorwürfen zu. Beantragt wird die Sicherung vollständiger Originale und Metadaten. Die Interpretation der Protokolle ist Parteivortrag im Ermittlungsverfahren; eine eigenständige gerichtliche Bewertung ist nicht beigefügt.

06

Auskunft & Unterlagen

Welche Daten helfen bei der Aufklärung?

Betroffene brauchen nachvollziehbare Unterlagen zu Sicherheit, Herstellung und gemeldeten Reaktionen. Hier stehen die Zugangswege, Datenbestände und Grenzen ihrer Aussagekraft zusammen.

Herstellerauskunft · IFG · EMA · FDA · Meldedaten

Hände vergleichen geschwärzte und vollständigere symbolische Unterlagen
Die ganzen Akten.
Die offenen Fragen.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang
06.01Dokumentiert

Öffentliches Dossier, Einzelfallbericht und gerichtliche Auskunft.

Diese Datenbestände haben unterschiedliche Zwecke und können einander ergänzen.

Die EMA stellt Produktinformationen, Bewertungsunterlagen sowie schrittweise weitere Zulassungsdaten bereit. Klinische Berichte liegen teilweise im gesonderten Clinical-Data-Portal. PHMPT ist ein unabhängiges US-Archiv mit beschafften FDA-Unterlagen und keine Behörde.

Ein ICSR ist eine Einzelfallmeldung zu einem vermuteten unerwünschten Ereignis. Eine Meldung dokumentiert einen Verdacht, keine bereits bewiesene Kausalität. Für eine individuelle gerichtliche Auskunft zählen der konkrete Titel, der Datenumfang und gegebenenfalls berechtigte Geheimhaltungsinteressen.

Die Verfügbarkeit vieler Dateien beantwortet deshalb weder automatisch alle Vollständigkeitsfragen noch beweist eine Lücke allein eine bewusste Verheimlichung.

06.02Anfrage / Reformstand

IFG-Anfragen: Antrag, Antwort und Ausnahmen zusammen lesen.

Die Produktionsakte wird belastbar, wenn die vollständige Behördenkorrespondenz verfügbar ist.

Der verlinkte Recherchebeitrag verweist auf eine Anfrage aus 2024 beim RP Darmstadt. Hier sind der vollständige Antrag, sämtliche Anlagen, der Bescheid und ein möglicher Widerspruchs- oder Klageverlauf nicht als vollständiges Paket hinterlegt. Dieser Vorgang bleibt ein eigener Dokumentenbedarf.

Für die politische Ebene meldete der Bundestag am 20. Oktober 2026 laufende Beratungen über eine IFG-Reform. Daraus folgt noch kein feststehender künftiger Gesetzestext. Ob Informationsrechte tatsächlich eingeschränkt werden, muss am konkreten Entwurf, seinen Ausnahmen und dem verabschiedeten Recht geprüft werden.

06.03Bereitgestellte Auswertungen

Zwei Arbeitsmappen: Rohdaten und ausgewertete Treffer.

Die bisherigen Datensammlungen bleiben vollständig als Download zugänglich.

PEI-Arbeitsmappe: rund 975.000 Reaktionszeilen im Rohdatenblatt, ein bereinigtes Blatt und Auswertungen zu Comirnaty, Moderna, AstraZeneca, Janssen und Novavax. Die vollständige Datei umfasst 93,7 MB.

EMA-Arbeitsmappe: Auswertung eines EudraVigilance-Exports zum 26. März 2022 mit Filter auf Comirnaty, BNT162b2 oder Tozinameran und die Kategorie „Results in Death“. Die Aufbereitung nennt 11.506 Treffer und 11.424 eindeutige EU Local Numbers, mit Quelle, Reaktionstext und Fundseite.

Treffer, eindeutige Meldekennungen, Personen und kausal verursachte Todesfälle sind unterschiedliche Größen. Verdachtsmeldungen mit tödlichem Ausgang belegen für sich keine Todesursache. Die Übersichten und der Begleittext erläutern die Aufbereitung; die Herkunfts- und Vollständigkeitsprüfung bleibt Teil der Aktenarbeit.

Zur vollständigen Dokumentenbibliothek →

Originale & BelegeComirnaty_Tozinameran_BNT162b2_Todesfaelle_EMA_2022-03-26.xlsx Excel-Dateien.docx
06.04Dokumentenbedarf / Forderung

Internationale Akten: FDA, EMA, PEI und VAERS.

Die frühere Dokumentation fordert eine grenzüberschreitende Zusammenführung von Behördenwissen.

Genannt werden insbesondere FDA-Unterlagen zu Prüfstandorten, Korrespondenz zwischen FDA, EMA und PEI aus den Jahren 2020 bis 2022 sowie der Umgang mit deutschen VAERS-Meldungen. Die Strafanzeige formuliert hierzu Beiziehungs- und Ermittlungsanträge.

Für die weitere Auswertung müssten Ursprungsdokument, Version, Datum, Adressat und möglicher Schwärzungsumfang erhalten bleiben. Ein Zusammenhang von Datensätzen darf nicht allein aus ähnlichen Fallzahlen geschlossen werden. Öffentlich zugängliche Archive und gerichtliche Auskunft ergänzen diese Arbeit; unabhängige Vertretung benötigt nachvollziehbare Unterlagen.

Betroffene im Mittelpunkt

Beweise und anwaltliche Vertretung.

Aufklärung, zugängliche Beweise und unabhängige Vertretung sind die Grundlage, um mögliche Ansprüche im Einzelfall zu prüfen und durchzusetzen.

Eine Person gibt einer anderen am Tisch die Hand
Kritisch fragen.
Nachvollziehbar belegen.
KI-Symbolbild · kein konkreter Vorgang

Übernommene COVID-Haftungsakte

Die Originalunterlagen.
Für die Haftungsprüfung.

Alle 20 Dateien der bisherigen Sammlung und das ergänzte BGH-Urteil sind übernommen. Urteile, Anzeigen, Studien, Arbeitsmappen und Kanzleidarstellungen bleiben ihrer Herkunft nach erkennbar. Die acht Urteile sind im ersten Themenbereich einzeln erläutert.

21 von 21 Dokumenten

  • Urteile · PDF · 0.4 MB

    OLG Köln Urteil Zurückverweisung an LG.pdf

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  • Urteile · PDF · 0.3 MB

    OLG Celle - 5 U 79-25 - Teil-Urteil - 1910-23.pdf

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  • Urteile · PDF · 0.3 MB

    Teilurteil LG Aurich 5 O 110624 geschwärzt.pdf

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  • Urteile · PDF · 3.0 MB

    OLG Bamberg 4 U 111-24 e - Urteil Zurückverweisung 1016-23.pdf

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  • Studie · PDF · 5.7 MB

    SSGT01_-_KammererEtAl_SciencePublicHealthPolic (10).pdf

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  • Urteile · PDF · 0.3 MB

    TeilUrteil Kassel geschwärzt.pdf

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  • Urteile · PDF · 0.5 MB

    Urteil_OLG_Hamm Kopie.pdf

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  • Urteile · PDF · 3.5 MB

    OLG Koblenz - Teil - Urteil.pdf

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  • Urteile · PDF · 0.2 MB

    LG Landau 4 O 151-24 - Teil-Urteil - 560-22.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 0.3 MB

    Ergänzung_der_Strafanzeige.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 0.8 MB

    Strafanzeige Mainz (2) en-US.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 0.4 MB

    Ergänzung_Krisenstabsprotokolle.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 0.1 MB

    Eingang Strafanzeige + AZ.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 0.7 MB

    Strafanzeige_Tatkomplex_PEI original geschwärzt.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 0.5 MB

    Neue Strafanzeige_Marburg_orginial.pdf

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  • Strafanzeigen · PDF · 1.7 MB

    Strafanzeige_Mainz original geschw.pdf

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  • Rohdaten · XLSX · 93.7 MB

    download-xls-uaw-daten-2020-12-27-bis-2023-12-31 (1).xlsx

  • Rohdaten · XLSX · 1.0 MB

    Comirnaty_Tozinameran_BNT162b2_Todesfaelle_EMA_2022-03-26.xlsx

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  • Rohdaten · DOCX · 0.0 MB

    Excel-Dateien.docx

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  • Kanzlei · DOCX · 0.0 MB

    We have initiated criminal investigations involving 200 victims of batches FE6975.docx

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  • Urteile · PDF · 0.3 MB

    BGH – Urteil vom 9. März 2026 – VI ZR 335/24.pdf

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Die Quellenakte

Originale lesen.
Behauptungen zurückverfolgen.

Das Quellenregister führt zu den verwendeten Gesetzen, Urteilen, Behördenunterlagen und ergänzenden Recherchebeiträgen. Belegart und Aussagegrenze sind im jeweiligen Eintrag erläutert. Die Auswahl ist eine thematische Dokumentation, keine vollständige Gerichts- oder Zulassungsakte.

Verwendete Originale, Register und ergänzende Berichte (59)
33 nummerierte Fundstellen der Ausgangsanalyse

Die Nummern folgen dem Ausgangstext. Doppelte Fundstellen bleiben erhalten. Medienberichte, X-Beiträge und KI-Dialoge sind keine amtlichen Feststellungen. Einzelne Angebote können eine Anmeldung oder ein Abonnement verlangen.

  1. Strategischer Unternehmensausblick ↗www.biontech.com
  2. CureVac-Reorganisation ↗investors.biontech.de
  3. Kanzleien und Mandate – X-Beitrag ↗x.com
  4. Rückkehr von Marco Buschmann ↗www.lto.de
  5. Pläne für ein neues Unternehmen ↗www.swr.de
  6. Gründerwechsel – Medienbericht ↗www.br.de
  7. Geschäftsergebnis und Gründerwechsel ↗www.pharmazeutische-zeitung.de
  8. Ergebnisse Q1 2026 ↗www.biontech.com
  9. Standorte und Beschäftigung ↗www.tagesspiegel.de
  10. ADS-Rückkaufprogramm ↗www.biontech.com
  11. Bericht aus Turin ↗www-lastampa-it.translate.goog
  12. Gerichtsverfahren – X-Beitrag ↗x.com
  13. Tübinger Kaufinteresse / Tierimpfstoffe ↗www.tagesschau.de
  14. Interview und politische Einordnung ↗nius.de
  15. Chargen / Vorwürfe – X-Beitrag ↗x.com
  16. Förtsch zu BioNTech ↗www.deraktionaer.de
  17. Bestellung von Guido Oelkers ↗www.biontech.com
  18. Brand in Mainz ↗www.swr.de
  19. Name der geplanten neuen Firma ↗www.n-tv.de
  20. Konflikt um Vermögenswerte ↗www.handelsblatt.com
  21. Schließungspläne ↗www.tagesschau.de
  22. Konflikte um das neue Unternehmen ↗www.n-tv.de
  23. Aktienverkauf – Börsenbericht ↗www.boerse-global.de
  24. BNT113 – Börsenbericht ↗www.deraktionaer.de
  25. BNT113 – gleiche Fundstelle wie 24 ↗www.deraktionaer.de
  26. Tübinger Werk / Kaufangebot ↗www.handelsblatt.com
  27. Tübinger Werk – gleiche Fundstelle wie 26 ↗www.handelsblatt.com
  28. KI-Dialog: rechtliche Deutung ↗share.google
  29. KI-Dialog: wirtschaftliche Deutung ↗share.google
  30. Vertiefung der Autorin: Finanzsystem ↗drbine.substack.com
  31. Vertiefung der Autorin: Verflechtungen ↗drbine.substack.com
  32. KI-Dialog: Szenarien ↗share.google
  33. KI-Dialog: weitere Szenarien ↗share.google
Themenübersicht und Zuordnung
01 · Ansprüche & Gerichtsverfahren

Anspruchswege · § 84 / § 84a AMG · Urteile · Vertretung

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02 · Herstellung & Chargen

Marburg · Genehmigungen · Chargendaten · Strafanzeigen

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03 · Sicherheitsdaten & Beweise

Rest-DNA · SV40-Sequenzen · Laborstudie · Kausalität

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04 · Hersteller & Vermögenswerte

BioNTech · Liquidität · Vermögensübertragungen · Rückkäufe

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05 · Behörden & staatliche Verantwortung

Amtshaftung · PEI · Aufsicht · EU-Verträge

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06 · Auskunft & Unterlagen

Herstellerauskunft · IFG · EMA · FDA · Meldedaten

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Die Themenübersicht folgt den Haftungsfragen. Die 33 Fundstellen der Ausgangsanalyse sind ergänzend als Herkunftsregister erhalten; die Originalanalyse enthält darüber hinaus weitere Themen.

Ergänzende Recherchebeiträge und Analysen

Bildnachweis: Tobias Ulbrich mit Mandant: Rogert & Ulbrich / ru.law. DrBine: Buchmotiv aus dem öffentlichen Substack-Autorenprofil. Außerdem acht KI-generierte Symbolmotive. Fünf Motive stammen aus der bisherigen COVID-Haftungsseite; drei wurden für Finanzen, staatliche Verantwortung und Transparenz ergänzt. Die Bilder zeigen keine konkreten Betroffenen, Institutionen, Ermittlungen oder Beweisstücke.

Redaktioneller Hinweis: Eigenständige thematische Aufbereitung mit Quellenabgleich zum angegebenen Stand. Bewertungen von Unternehmen, Behörden, Klägervertretungen und Autorin werden nach ihrer Herkunft kenntlich gemacht. Fehlende Originale bleiben offen. Diese Seite beurteilt weder individuelle Krankheitsursachen noch einen persönlichen Anspruch. Rechtsmittelstände, Studienregister und Unternehmenspläne können sich ändern. Keine automatische Aktualisierung.

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